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   BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16   

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https://dejure.org/2016,37099
BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,37099)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,37099)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,37099)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung; Ablehnung der in der Beschlussformel genannten Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 304 Abs. 4 S. 1
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung; Ablehnung der in der Beschlussformel genannten Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
  • NStZ-RR 2018, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Gehörsrüge verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214 und vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, BGHR StPO § 25 II Nach dem letzten Wort 1).
  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Gehörsrüge verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214 und vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, BGHR StPO § 25 II Nach dem letzten Wort 1).
  • BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12

    Unstatthafte Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 654/19

    Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch

    Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Anhörungsrüge verbunden ist, die sich - wie hier - als unbegründet erweist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 52/16; jeweils mwN).
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